Wer macht was?

Praxis-Hofgarten6

Psychologe

Psychologen haben an der Universität Psychologie studiert. Seit der Diplom-Grad abgeschafft wurde, erwirbt man nach dem Abschluss des Studiums den “Master of Science” (abgekürzt: M. Sc.). Psychologen haben Kenntnisse über die Biologie des Gehirns, die Entwicklung und Funktionsweise der Psyche und lernen wissenschaftliches Arbeiten (für die Forschung). Am Ende des Studiums wählt man häufig einen Schwerpunkt, wie: Rechtspsychologie,
Sozialpsychologie, Wirtschaftspsychologie, Medienpsychologie (etc.). Psychologen arbeiten z.B. in Personalabteilungen, in Beratungsstellen, an Schulen, in Werbeagenturen, in der Forschung oder bei der Polizei.

Psychotherapeut

ärztlicher Psychotherapeut

psychologischer Psychotherapeut

Wenn man nach dem Psychologie oder Medizin Studium psychische Erkrankungen behandeln möchte, muss man zusätzlich eine mehrjährige “Psychotherapeutenausbildung” absolvieren.

Nach der Ausbildung erhält man den Titel „Psychotherapeut“. Je nach Grundstudium, Medizin oder Psychologie, wird der Titel um den Zusatz “psychologisch” oder “ärztlich” ergänzt. Seit 1999, mit Erlass des “Psychotherapeutengesetzes”, ist der  Titel “Psychotherapeut” geschützt. Leider ist der Begriff “Psychotherapie” nicht geschützt, was bei der Suche nach einem Psychotherapeuten häufig zu Verwirrungen führt. Psychotherapeuten haben eine Approbation, sprich eine staatliche Zulassung zur Heilung von Krankheiten. Sie stehen im Arztregister und können eine kassenärztliche Zulassung erwerben, um mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Kinder-/Jugendlichen Psychotherapeut

KJP-ler haben entweder Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Soziale Arbeit studiert und haben danach ebenfalls eine mehrjährige staatlich anerkannte Psychotherapeutenausbildung absolviert, speziell für Kinder- und Jugendliche. Sie haben eine Approbation für die Behandlung von Kindern und jungen Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr. Sie stehen im Arztregister und erfüllen die Voraussetzungen um mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Psychiater

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Die Voraussetzung für eine Facharztausbildung in “Psychiatrie und Psychotherapie” ist ein Medizinstudium. Seit 1994 wurde das Fach “Psychotherapie” in die Facharztausbildung aufgenommen. Die Ausbildung in Psychotherapie ist jedoch nicht zu vergleichen mit der Psychotherapeutenausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (der Titel “Psychotherapeut” darf daher nicht verwendet werden). Ein Facharzt mit dieser Ausbildung hat die Berechtigung Psychopharmaka zu verschreiben. Das sind Medikamente zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Ob eine medikamentöse Behandlung neben einer Psychotherapie notwendig ist, sollte individuell entschieden werden.

In der Regel gehen Patienten, bei welchen eine begleitende medikamentöse Behandlung notwendig erscheint, wöchentlich zur Psychotherapie und zusätzlich monats- oder quartalsweise zur ihrem Psychiater. Ziel ist hierbei, die optimale Art und Dosis der Medikation zu finden. Psychopharmaka sollten nur unter ärztlicher Überwachung ein- und ausgeschlichen werden. Die Medikation ist, bei den meisten psychischen Erkrankungen, nur ein vorübergehendes Hilfsmittel.

Neurologe

Facharzt für Neurologie

Die Voraussetzung für den Facharzt in Neurologie ist ein Medizinstudium. Der Neurologe befasst sich mit Erkrankungen des Nervensystems. Dazu gehören Gehirn und Rückenmark, sowie die Nerven, die den gesamten Körper durchziehen. Typische Krankheitsbilder des Behandlungsspektrums sind z. B.: Hirntumor, Schlaganfall, Epilepsie, Multiple Sklerose, Hirnhautentzündung oder Schädelhirntrauma.  Je nach Diagnose werden technische Untersuchungen wie eine Magnetresonanztomographie (MRT), eine Computertomographie (CT) oder eine Elektroneurographie (ENG) durchgeführt.

Neuropsychologe

 

Voraussetzung ist ein Psychologiestudium und eine darauf folgende mehrjährige Weiterbildung in Neuropsychologie. Ein Neuropsychologe beschäftigt sich mit der Behandlung von Patienten, deren Gehirn aufgrund einer Schädigung eine Funktionsstörungen aufweist. Übliche Erkrankungen sind z.B. Schlaganfall, Hirntumor, Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma oder Epilepsie. Neuropsychologen helfen Patientin ihre Krankheit zu verstehen, mit ihrer Funktionsbeeinträchtigung umzugehen, beziehen das Umfeld der Patienten in die Behandlung ein und erstellen ggf. Gutachten und Berichte.

Heilpraktiker

 

Heilpraktiker für Psychotherapie

 

Die Voraussetzung für die Heilpraktiker-Ausbildung ist ein Mindestalter von 25 Jahren, ein Hauptschulabschluss, ein ärztliches Attest, sowie ein polizeiliches Führungszeugnis. Heilpraktiker stehen nicht im Arztregister, haben also keine Approbation (staatliche Zulassung zur Krankheitsbehandlung)  und erfüllen nicht die Voraussetzungen, um mit gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Es gibt keine einheitliche Ausbildungsordnung, die auf die Abschlussprüfung beim Gesundheitsamt vorbereitet. Durch den Begriff “Psychotherapie”, der nicht rechtlich geschützt ist, besteht eine Verwechslungsgefahr zur Behandlung bei einem Psychotherapeuten. Thematisch geht es in den Sitzungen um Hilfestellung bei Sinnkrisen, persönliche oder berufliche Entwicklung oder Paartherapie.
Die Behandlung von psychischen Erkrankungen bei einem „Heilpraktiker für Psychotherapie“ sollte deutlich von einer Psychotherapie bei einem „Psychotherapeuten“ unterschieden werden.

Psychologischer Berater
Coach
Trainer
Lebensberater

 

 

Für diese Berufsbezeichnungen gibt es keine  Voraussetzungen oder Ausbildungen. Jeder könnte sich diesen Titel geben. Es besteht keine Befugnis dazu Diagnosen zu vergeben  oder Erkrankungen zu behandeln.