Psychotherapie

Praxis-Hofgarten6

Ablauf einer Psychotherapie

Sprechstunde

Nachdem Sie mich kontaktiert haben, per Telefon, Kontaktformular oder Email, vereinbaren wir ein Erstgespräch (50 Min. Sprechstunde). Die Kosten für die Sprechstunde werden von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Privat Versicherten wird die Sprechstunde in Rechnung gestellt. Die Sprechstunde dient zum Kennenlernen. Sie werden ausreichend Zeit haben, mir Ihr Anliegen zu schildern und ich werde Sie zu Ihren aktuellen Beschwerden befragen. Ich werde Ihnen eine Einschätzung geben können, ob eine Verhaltenstherapie die richtige Behandlungsmethode für Sie ist. Nach der Sprechstunde entscheiden wir, ob wir weiter zusammenarbeiten möchten. Gesetzlich sind Psychotherapeuten dazu verpflichtet Sprechstunden anzubieten, auch wenn sie keine freien Therapieplätze haben. In diesem Fall dient die Sprechstunde zur Überprüfung der Indikation. Sollte Psychotherapie bei Ihren Beschwerden indiziert sein, erhalten Sie ein Formular, welches diesen Bedarf bestätigt. Anhand dieses Formulars können Sie sich bei anderen Therapeuten direkt auf die Warteliste aufnehmen lassen.

Probatorik

Es folgen bis zu vier, so genannte, probatorische Sitzungen. Auch diese werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Privat Versicherte sollten ihre Vertragskonditionen kennen, denn sie bekommen die probatorischen Sitzungen in Rechnung gestellt. In den probatorischen Sitzungen werden Inhalte zur Beantragung der Psychotherapie geklärt. Hierzu zählt z.B. eine externe ärztliche Untersuchung, um körperliche Ursachen für die Beschwerden auszuschließen. Darüber hinaus wird das Ausfüllen von Formularen notwendig sein, um die Therapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Rahmenbedingungen für die Psychotherapie werden geklärt (z.B. Regeln für Terminabsagen, Datenschutz etc.). Zudem werden behandlungsrelevante, biografische Daten erhoben und die Entstehungsgeschichte Ihrer Beschwerden geklärt. Um Ihre Beschwerden diagnostisch einordnen zu können, werden Sie eventuell gebeten Fragebögen auszufüllen. Die Diagnose wird abschließend mit Ihnen besprochen und darauf aufbauend wird ein Behandlungsplan mit Therapiezielen erarbeitet. Bevor die Psychotherapie beantragt wird, können Sie erneut entscheiden, ob Sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sollten sich im Rahmen der Diagnostik keine psychische Erkrankung feststellen lassen, ist die Kostenübernahme durch Krankenversicherungen nicht möglich. In diesem Fall bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Behandlung als Selbstzahler zu übernehmen.

Antrag auf Psychotherapie

Sollten Sie sich für eine therapeutische Zusammenarbeit entscheiden, stelle ich den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Sie erhalten die Genehmigung per Post und melden sich dann bei mir. Je nach Art der Versicherung und Anzahl der beantragen Therapiestunden, kann die Bearbeitung des Antrages wenige Tage bis mehrere Wochen dauern. Sie können die Therapie auch vor Erhalt der Genehmigung beginnen, in diesem Fall würden Ihnen die Kosten privat in Rechnung gestellt werden.

Behandlung

Nach Erhalt der Genehmigung von Ihrer Krankenkasse, können die bewilligten Therapiesitzungen im wöchentlichen Rhythmus geplant werden. Die Anzahl der genehmigten Sitzungen hängt von dem Schweregrad und Art Ihrer Symptomatik, als auch von Rahmenbedingungen der Krankenkasse ab. Eine Kurzzeittherapie besteht aus bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie kann max. bis zu 80 Sitzungen beinhalten. Inhaltlich ist die Therapie durch Ihre individuellen Therapieziele gestaltet, welche wir gemeinsam entwickeln. Ziel einer Psychotherapie ist es, dass Sie durch Wissensvermittlung, sowie durch die Veränderung Ihrer Denkmuster und Verhaltensweisen, einen flexibleren Umgang mit potentiellen Problemsituationen erlernen. Psychotherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Therapieverfahren

Als Psychologe entscheidet man sich zwischen zwei unterschiedlichen Therapieansätzen, bevor man die Psychotherapeutenausbildung für Erwachsene beginnt. Hierbei gilt es sich für die Verhaltenstherapie oder Tiefenpsychologie zu entscheiden. Manche Tiefenpsychologen haben eine Weiterbildung in Form der Psychoanalyse. Alle drei Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt. Inwieweit sich die Behandlungsansätze unterscheiden, zeigt die folgende Übersicht.

Verhaltenstherapie

Tiefenpsychologische Therapie

Psychoanalyse

Dauer der Behandlung

min. 12-24 Sitzungen
max. 80 Sitzungen

min. 12-24 Sitzungen
max. 100 Sitzungen

160-300 Sitzungen

Sitzungen pro Woche

1-2 Sitzungen/Woche

1-2 Sitzungen/Woche

3-5 Sitzungen/Woche

Setting

Behandlung im Sitzen

Behandlung im Sitzen

Behandlung im Liegen

Fokus

Erweiterung des Verhaltensspektrums in der Gegenwart.

Ursachenforschung in der Vergangenheit.

Behandlungsansatz

Es gilt die Auffassung, dass problematische Denk- und Verhaltensmuster erlernt wurden.

Durch die Veränderung bzw. Erweiterung von Denk-/Verhaltensweisen wird das Handlungsspektrum im Umgang mit Problemsituationen verbessert.

Verhaltenstherapie ist Hilfe zur Selbsthilfe.

Es gilt die Auffassung, dass Ursachen für psychische Beschwerden im Unterbewussten liegen.

Unbekannte Ursachen können z.B. frustrierte Bedürfnisse oder innere Konflikte sein. Sich diesen bewusst zu werden, soll den Umgang mit der Problemsituation erleichtern.

In der Psychoanalyse verhält sich der Therapeut neutral. Seine Aufgabe ist es, dem Patienten das Verdrängte bewusst zu machen. Die Sitzungen sind nicht strukturiert, sondern bestehen aus dem freien Assoziieren des Patienten in liegender Position. Der Therapeut sitzt außerhalb des Blickfeldes des  Patienten und hat die Aufgabe wiederkehrende Denk- und Beziehungsmuster des Patienten zu identifizieren und zu deuten.

Im Unterschied zur Psychoanalyse, beschränkt sich die tiefenpsychologische Therapie auf eine bestimmte Problemstellung. Anders als bei der Analyse, sitzt der Therapeut dem Patienten gegenüber und gestaltet die Sitzungen aktiv mit.